Bürgerdialog Windenergie im Höhenkirchner Forst

Di., 5.4.2022, 18:00 Uhr, Mehrzweckhalle, Bahnhofstraße 12, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Für die drei Gemeinden Egmating, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Oberpframmern

LIEBE BÜRGERINNEN UND BÜRGER DER GEMEINDEN EGMATING, HÖHENKIRCHEN-SIEGERTSBRUNN UND OBERPFRAMMERN, wir möchten Ihnen erneut die Möglichkeit geben, sich über den aktuellen Planungsstand zum Projekt Windenergie im Höhenkirchner Forst zu informieren. Nutzen Sie die Chance und stellen Sie Ihre Fragen direkt an die Expert*innen!
 
Wir freuen uns, dass wir die Veranstaltung wieder in Präsenz (in der Mehrzweckhalle Höhenkirchen-Siegertsbrunn) stattfinden lassen können – aufgrund der immer noch hohen Infektionszahlen sicherheitshalber mit Corona-Abstand, d. h.: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wir bitten Sie deshalb vorab um Anmeldung (s. u.).
 
Für den Einlass zur Veranstaltung ist ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) erforderlich, zudem gilt FFP2-Maskenpflicht auch am Sitzplatz. Bitte bringen Sie daher Ihren entsprechenden 3G-Nachweis inklusive Ausweis und Ihre FFP2-Maske mit. Die Veranstaltung wird unter Einhaltung einer auch am Platz gültigen FFP2-Maskenpflicht und mit geöffneten Fenstern durchgeführt. Bitte bringen Sie unbedingt Ihre FFP2-Maske und ggf. warme Kleidung mit. Desinfektionsmittel wird gestellt.

Melden Sie sich bitte entsprechend Ihrer Heimatgemeinde für die Veranstaltung an. Um möglichst vielen Interessent*innen Zugang gewähren zu können, ist pro Bestellvorgang und E-Mail-Adresse nur eine Anmeldung möglich.
 
Online-Anmeldeschluss: Dienstag, 05.04.2022, 15 Uhr. Die Anmeldung ist am Veranstaltungsabend auch direkt vor Ort möglich. 
 
 
 
 

Für die Teilnahme am Bürgerdialog gilt:
  1. Ein 3G-Nachweis ist für den Einlass erforderlich, d. h.: Nachweis einer vollständigen COVID-19 Impfung ODER Nachweis über ein negatives COVID-19 Testergebnis (Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden alt oder PCR-Test max. 48 Stunden alt) ODER Nachweis über Genesung (Nachweis über einen positiven PCR-Test auf COVID-19, der mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt). Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schüler*innen bis 18 Jahre, die regelmäßigen Testungen in der Schule unterliegen.
  2. Das Tragen einer FFP2-Maske ist während der gesamten Veranstaltung verpflichtend.
  3. Ein Hygieneabstand von mindestens 1,5 Metern zwischen verschiedenen Haushalten ist einzuhalten.
  4. Nicht teilnehmen dürfen Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu mit COVID-19 infizierten oder unter Infektionsverdacht stehenden Personen hatten oder selbst grippeähnliche Krankheitssymptome (Fieber, Husten, Atembeschwerden oder Geruchs- bzw. Geschmacksstörungen) aufweisen oder die sich in behördlich angeordneter Quarantäne befinden.
  5. Im Interesse der Vermeidung von Ansteckungen ist der Zugang für Zuhörer zahlenmäßig beschränkt. Für den Einlass ist eine vorherige Anmeldung über die Webseite der Energieagentur erforderlich.
  6. Den Anweisungen des Verwaltungspersonals ist Folge zu leisten.