Vertragliche Begrenzung auf fünf Windräder

24.03.2021 | Vertrag mit den Bayerischen Staatsforsten ausgehandelt
Mit Blick auf die öffentliche Diskussion und die Akzeptanz der Errichtung von Windrädern im Ebersberger Forst hat der Kreistag des Landkreises Ebersberg beschlossen, am 16.05.2021 einen Bürgerentscheid zur Windkraft im Ebersberger Forst durchzuführen. Die Anzahl der möglichen Windenergieanlagen im Forst auf dem Gebiet des Freistaats Bayern im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst soll dabei auf fünf Stück begrenzt werden. Dies soll vertraglich gesichert werden.

Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Ebersberg und den Bayerischen Staatsforsten eine Vereinbarung über die Begrenzung von Windenergieanlagen im Ebersberger Forst ausgehandelt. Die Bayerischen Staatsforsten stimmen hierin der Begrenzung der Zahl der Windenergieanlagen für den Bereich des gemeindefreien Gebietes „Ebersberger Forst" auf maximal fünf Stück zu und verpflichten sich, diese Begrenzung in ihren Verträgen mit der Green City AG umzusetzen. Green City wird dieser Anpassung der Standortsicherungsverträge ebenfalls zustimmen, sobald die anliegende Vereinbarung unterzeichnet ist.

Diese Vereinbarung ist ausverhandelt, jedoch noch nicht unterzeichnet. Auf Seiten der Bayerischen Staatsforsten steht einer Unterzeichnung nichts im Wege. Auf Seiten des Landkreises Ebersberg wird diese Vereinbarung nur unterzeichnet, sofern ein positiver Bürgerentscheid zur Begrenzung auf bis zu fünf Windräder im Ebersberger Forst vorliegt.

Hier können Sie sich den Vertrag mit den Bayerischen Staatsforsten als PDF herunterladen.